Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Cannabisgesetz gebilligt. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit.
Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen
Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu
25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis
nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.
Verbot gilt weiter für Minderjährige
Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem
in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.
Anbauvereinigungen
Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als
eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.
Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von
Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.
Quellen: Bundesrat: bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1042/06.html?nn=4352768#top-6
BR24: br.de/nachrichten/deutschland-welt/cannabis-gesetz-kommt-durch-bundesrat
-kiffen-ab-ostern-erlaubt,U7jI13q
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